Anerkennung ausländischer Urteile
Wir leiten das notwendige Verfahren (Exequatur) ein, damit Ihr im Ausland ergangenes Scheidungsurteil in der Schweiz rechtskräftig wird.
Spezialisierte anwaltliche Vertretung in komplexen, internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zur Schweiz.
Unverbindliche ErstberatungIn einer globalisierten Welt sind binationale Ehen und Familien, die über mehrere Länder verteilt leben, alltäglich. Doch im Falle einer Trennung oder eines Konflikts wird die Situation schnell komplex: Welches Recht ist anwendbar? Welches Gericht ist zuständig? Wie wird ein ausländisches Urteil in der Schweiz anerkannt? Diese Fragen erfordern spezialisiertes Wissen im internationalen Privatrecht, um Ihre Rechte und insbesondere das Wohl Ihrer Kinder wirksam zu schützen.
Fokussierte Expertise für Ihre grenzüberschreitenden Anliegen.
Wir leiten das notwendige Verfahren (Exequatur) ein, damit Ihr im Ausland ergangenes Scheidungsurteil in der Schweiz rechtskräftig wird.
Bei widerrechtlichem Verbringen eines Kindes ins Ausland oder in die Schweiz ergreifen wir sofortige Massnahmen zur Rückführung gemäss Haager Kindesentführungsübereinkommen.
Wir beraten Sie präventiv oder im Konfliktfall zu Fragen des Aufenthaltsrechts, des anwendbaren Güterrechts und der internationalen Zuständigkeit bei Scheidung.
Das HKÜ ist ein zentrales internationales Instrument zur Bekämpfung von Kindesentführungen durch einen Elternteil. Sein Hauptziel ist nicht, eine Sorgerechtsentscheidung zu treffen, sondern die sofortige Rückführung des Kindes an seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu gewährleisten. Die Idee dahinter ist, dass die Gerichte am ursprünglichen Wohnort des Kindes am besten in der Lage sind, über das Sorgerecht zu entscheiden. In der Schweiz sind die kantonalen Gerichte für die Durchführung des schnellen und summarischen HKÜ-Verfahrens zuständig. In solchen Fällen ist schnelles Handeln und die sofortige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts entscheidend. Der Anwalt kann unverzüglich die zuständige Zentrale Behörde kontaktieren und die notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten, um die Rückführung des Kindes zu erwirken und die Rechte des zurückgelassenen Elternteils zu wahren.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir bieten eine erste, vertrauliche Einschätzung an.